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Logopädische Praxis in Koblenz-Ehrenbreitstein

Charlottenstraße 55
56077 Koblenz
Tel: 0261 5792943
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Logopädische Praxis in Koblenz-Metternich

Am Metternicher Bahnhof 4-6
56072 Koblenz
Tel: 0261 50089290
Fax: 0261 50089033
E-Mail: dennhardt@logopaedie-praxis-koblenz.de

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Oft gestellte Fragen

Was ist Logopädie/Sprachtherapie eigentlich?

Unter Logopädie versteht man die Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung von

  • Stimmstörungen
  • Sprechstörungen
  • Schluckstörungen
  • Hörstörungen

bei Kindern und Erwachsenen jeden Alters.

Verschiedene Berufsgruppen sind zur Abgabe von logopädischen Leistungen berechtigt, unter anderem die Logopädin/der Logopäde und akademische Sprachtherapeuten (Diplom-Sprachheilpädagogen).

Was ist der Unterschied zwischen einem Logopäden/Logopädin und einem akademischen Sprachtherapeuten?

Der Unterschied liegt in der Ausbildung. Während ein Dipl.-Sprachheilpädagoge bzw. akademischer Sprachtherapeut ein Studium an der Universität absolviert, werden die Logopäden an Logopädieschulen ausgebildet. Das Tätigkeitsfeld für beide ist danach aber im Großen und Ganzen gleich. Während der Logopäde aber direkt nach seiner Ausbildung sich in eigener Praxis niederlassen kann, ist der akademische Sprachtherapeut durch sein Studium eher auf den Einsatz in Lehre und Forschung ausgerichtet. Um die Zulassung zu bekommen, muss er bei der Krankenkasse für die einzelnen Behandlungsbereiche seine Fähigkeiten ausführlich belegen.

Woher bekomme ich eine Verordnung für Logopädie?

Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind feststellen, können Sie einen praktischen Arzt, einen Kinderarzt, einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt, einen Phoniater, einen Neurologen, einen Internisten, einen Zahnarzt , einen Kieferorthopäden oder einen Kieferchirurgen aufsuchen, der den Therapiebedarf feststellt und eine sogenannte Heilmittelverordnung (kurz: Verordung) für Logopädie ausstellen kann. Grundsätzlich kann aber jeder Arzt eine Verordnung ausstellen. Jeder Logopäde bzw. Sprachtherapeut kann anhand dieser Verordnung behandeln. Welcher Logopäde bzw. Sprachtherapeut für Sie in Frage kommt, können Sie selbst entscheiden.

Welche Kosten fallen für mich an?

Logopädie ist ein Heilmittel. Daher werden die Kosten bis zum 18. Lebensjahr komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Danach fallen Kosten in Höhe von 10 % des Rezeptwertes und 10 € Rezeptgebühr an. Der Eigenanteil entfällt natürlich im Falle einer Zuzahlungsbefreiung, die Sie bitte einfach zum ersten Termin mitbringen. Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag.

Wie sieht der Ablauf bei Privatpatienten aus?

Die Privatsätze liegen wie allgemein üblich beim 1,8 fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassensätze. Die Arbeit am tracheotomierten Patienten wird mit dem 2,3 fachen Satz in Rechnung gestellt.

Bitte lassen Sie sich die Sprachverordnung über 60 min ausstellen (45 Min. am Patienten zuzüglich 15 Min. Vor− und Nachbereitung). Bei der Erstverordnung muss stets Diagnostik für die Beihilfe darauf stehen.

Bitte achten Sie darauf, dass auf der Erstverordnung stets Diagnostik mit angegeben ist. Dies ist für Ihre Erstattung von der Beihilfe wichtig.

Gibt es Möglichkeiten für Hausbesuche, falls ich selbst nicht mehr mobil bin?

Als Logopädin und Sprachtherapeutin führe ich natürlich auch Hausbesuche durch. Die Indikation hierfür muss jedoch vom Arzt auf Ihrer Verordnung vermerkt sein. Hausbesuche sind natürlich ebenfalls Einrichtungen wie in Altersheimen und Pflegeheimen möglich.

Wie sieht eine logopädische Behandlung aus?

Beim ersten Termin findet ein Anamnese− bzw. Erstgespräch statt. Darauf aufbauend erfolgt eine entsprechende Diagnostik, deren Ergebnisse und die daraus folgende Therapieplanung mit Ihnen besprochen wird. Dann kann die Therapie beginnen. Je nach Verordnung erfolgt die Therapie in der Regel 1 − 2 mal wöchentlich. Eine Therapieeinheit dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Störungsbild und Bedarf. Als Ihre Logopädin stehe ich den Patienten und den Eltern jedoch nicht nur in der Therapieeinheit, sondern auch darüber hinaus als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wie viele Behandlungen werden verordnet?

Das ist abhängig vom Störungsbild sowie natürlich von seiner Ausprägung in Ihrem individuellem Fall. In der Regel wird vom Arzt als erstes eine Verordnung mit 10 Behandlungen ausgestellt. Wenn diese abgeschlossen sind, wird Ihr Logopäde einen Therapiebericht an den ausstellenden Arzt senden, in dem neben Diagnose und Therapieerfolg auch eine Empfehlung für das weitere Vorgehen enthalten ist. Wenn eine Weiterführung der Therapie also notwendig ist, ist es möglich Folgeverordnungen beim Arzt zu erhalten.


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